In der aktuellen Ausgabe der Sonntagszeitung (5. Mai 2013) wurde ein interessanter Artikel mit dem Titel “Cloud-Dienste: US-Behörden können Schweizer Privatdokumente mitlesen” publiziert.
Angstmacherei oder Tatsache?
Google, Amazon oder Microsoft bieten die Möglichkeit Daten in der Cloud zu speichern. Wissen Sie wo genau diese Daten lagern? Natürlich in der Cloud, werden Sie antworten. Den meisten Usern ist jedoch nicht bewusst, in welchem Land ihre Daten gespeichert werden. Tatsache ist, dass viele public Cloud Anbieter unterschiedliche Serverfarmen in unterschiedlichen Ländern betreiben. Dementsprechend gilt auch das Recht des jeweiligen Landes. So kommt bei Office 365 von Microsoft unter anderem US Amerikanisches Recht zur Anwendung.
In der Ausgabe vom 14. April 2013 der Sonntagszeitung wurde aufgedeckt, dass Steuerbehörden ohne richterliche Erlaubnis auf Maildaten, welche älter als 180 Tage sind zugreifen können. Diese Tatsache schreckt jedoch gemäss Aussage von Heinz Dilll, Geschäftsführer des Fachverbands Euroclouds Swiss, die Unternehmen wie ABB, Novartis und Roche nicht davor ab, die Cloud Services von Google und Microsoft ggf. einzusetzen. Der Grund dafür liegt seiner Meinung nach auf der Hand. Extern abgespeicherte Daten kosten weniger, da der Betrieb und Unterhalt von Serverparks entfällt.
Die Benutzer oder Unternehmen müssen sich aber bewusst sein, dass diese Kosteneinsparung ihren Preis hat. So unterliegen sämtliche Daten von Cloud-Diensten mit Standort USA weitgehenden und oft nicht nachvollziehbaren Auskunftspflichten. Die Fahnder können die Herausgabe von praktisch allen Daten verlangen.
Die Sonntagszeitung berichtet weiter, dass z.B. der Kanton Aargau die Benutzung von Dropbox verbietet. Selbst wenn die Daten auf Servern in Europa lagern, bietet das bei US-Cloud-Diensten keinen Schutz. Laut dem US-Anwalt Mark Rumold, können amerikanische Ermittler von Anbietern wie Google und Amazon verlangen, die Informationen firmenintern zu verschieben. Sobald die Daten in den USA sind, unterstehen sie US-Recht.
Obwohl bei den aargauischen Volksschulen Office 365 bald zur Anwendung komme, dürfen dessen Benutzer laut Guido Hauller, Leiter Informatik Kanton Aargau, darauf keine persönlichen Daten ablegen. Die Verbote seien seiner Meinung nach nötig, weil technische Einschränkungen oft nicht machbar seien. Die grossen Cloud Dienste liessen sich jedoch nicht verbieten. Dazu seien die Kostenvorteile viel zu gross. Viele Angestellte hätten sich ausserdem privat längst an solche Cloud Anwendungen gewöhnt.
Der Druck auf die Firmen wächst also immer weiter. Wie soll sich ein Unternehmen verhalten? Verbote aussprechen, technische Sicherheitsmassnahmen oder beides?
Eine bewährte alternative für dieses Dilemma bilden die exclusive Cloud Anbieter in der Schweiz. Die Serverfarmen dieser Schweizer Unternehmen stehen i.d.R. in der Schweiz. Demzufolge kommt auch Schweizer Recht zur Anwendung.
Bei Nutzung von Schweizer exclusive Cloud Anbietern kann ein Unternehmen von sämtlichen Vorteilen der Cloud profitieren ohne Angst zu haben, seine wertvollsten Geheimnisse welches das Unternehmen besitzt allenfalls preis geben zu müssen.
Genau aus diesem Grund entwickle ich seit einigen Jahren bei der iTrust aktiv die exclusive Cloud Dienstleistungen mit.
Ist Cloud in Ihrem Unternehmen oder für Sie persönlich ein Thema. Haben Sie sich auch schon über diese Punkte Gedanken gemacht? Ich bin gespannt auf Ihre Meinung.







